Abschreibungsregelungen
Anschaffungs- und Herstellungskosten von selbstständigen, beweglichen Wirtschaftsgüters des Anlagevermögens
Regelung für freiberufliche und gewerbliche Unternehmen
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Anschaffungs-/Herstellungskosten
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Steuerliche Behandlung
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Besonderheiten
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Nicht über 150 EURO
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Zwingend sofort als GWG abzuschreiben, ein besonderes Verzeichnis ist nicht zu führen
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Kein Wahlrecht zugunsten Aktivierung
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Über 150 EURO und nicht über 410 EURO
(ab 01.01.2010) |
Wahlrecht: sofortige Abschreibung oder Poolabschreibung über 5 Jahre |
Nutzungsdauer des angeschafften Wirtschaftsgutes ohne Bedeutung |
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Über 150 EURO und nicht über 1.000 EURO
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Aufwand ist in einem für das jeweilige Kalenderjahr zu bildenden Pool einzustellen und auf fünf Jahre linear abzuschreiben
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Nutzungsdauer des angeschafften Wirtschaftsgutes ohne Bedeutung
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Über 1.000 EURO
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Wirtschaftsgut ist zu aktivieren und grundsätzlich auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben
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Nutzungsdauer entscheidend
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Regelung für nicht unternehmerisch tätige Steuerpflichtige mit Überschusseinkünften aus nichtselbstständige Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung
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Anschaffungs-/Herstellungskosten
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Steuerliche Behandlung
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Besonderheiten
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Nicht über 150 EURO
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Zwingend sofort als GWG abzuschreiben, ein besonderes Verzeichnis ist nicht zu führen
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Kein Wahlrecht zugunsten Aktivierung
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Nicht über 410 EURO
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In voller Höhe sofort als Werbungskosten abziehbar, ein besonderes Verzeichnis ist nicht zu führen
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Wahlrecht bei Wirtschaftsgütern zwischen 150 EURO und 410 EURO zugunsten Einstellung in den für das Kalenderjahr zu bildenden Pool
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Über 410 EURO und nicht über 1.000 EURO
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Aufwand ist in einem für das jeweilige Kalenderjahr zu bildenden Pool einzustellen und auf fünf Jahre linear abzuschreiben
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Nutzungsdauer des angeschafften Wirtschaftsgutes ohne Bedeutung
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Über 1.000 EURO
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Wirtschaftsgut ist zu aktivieren und grundsätzlich auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben
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Nutzungsdauer entscheidend
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