Unternehmenssteuerreform
Anschaffungs- und Herstellungskosten von selbstständigen, beweglichen Wirtschaftsgüters des Anlagevermögens
Mit Wirkung ab dem 01.01.2008 gelten neue Regelungen mit Wirkungen auf die bisherige sofortige steuerminderende Berücksichtigung von Anschaffungskosten bis 410 Euro (GWG).
Regelung für freiberufliche und gewerbliche Unternehmen
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Anschaffungs-/Herstellungskosten
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Steuerliche Behandlung
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Besonderheiten
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Nicht über 150 EURO
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Zwingend sofort als GWG abzuschreiben, ein besonderes Verzeichnis ist nicht zu führen
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Kein Wahlrecht zugunsten Aktivierung
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Über 150 EURO und nicht über 1.000 EURO
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Aufwand ist in einem für das jeweilige Kalenderjahr zu bildenden Pool einzustellen und auf fünf Jahre linear abzuschreiben
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Nutzungsdauer des angeschafften Wirtschaftsgutes ohne Bedeutung
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Über 1.000 EURO
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Wirtschaftsgut ist zu aktivieren und grundsätzlich auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben
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Nutzungsdauer entscheidend
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Regelung für nicht unternehmerisch tätige Steuerpflichtige mit Überschusseinkünften aus nichtselbsständige Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung
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Anschaffungs-/Herstellungskosten
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Steuerliche Behandlung
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Besonderheiten
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Nicht über 150 EURO
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Zwingend sofort als GWG abzuschreiben, ein besonderes Verzeichnis ist nicht zu führen
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Kein Wahlrecht zugunsten Aktivierung
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Nicht über 410 EURO
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In voller Höhe sofort als Werbungskosten abziehbar, ein besonderes Verzeichnis ist nicht zu führen
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Wahlrecht bei Wirtschaftsgütern zwischen 150 EURO und 410 EURO zugunsten Einstellung in den für das Kalenderjahr zu bildenden Pool
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Über 410 EURO und nicht über 1.000 EURO
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Aufwand ist in einem für das jeweilige Kalenderjahr zu bildenden Pool einzustellen und auf fünf Jahre linear abzuschreiben
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Nutzungsdauer des angeschafften Wirtschaftsgutes ohne Bedeutung
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Über 1.000 EURO
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Wirtschaftsgut ist zu aktivieren und grundsätzlich auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben
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Nutzungsdauer entscheidend
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