Unternehmenssteuerreform

Anschaffungs- und Herstellungskosten von selbstständigen, beweglichen Wirtschaftsgüters des Anlagevermögens

Mit Wirkung ab dem 01.01.2008 gelten neue Regelungen mit Wirkungen auf die bisherige sofortige steuerminderende Berücksichtigung von Anschaffungskosten bis 410 Euro (GWG).

Regelung für freiberufliche und gewerbliche Unternehmen

Anschaffungs-/Herstellungskosten

Steuerliche Behandlung

Besonderheiten

Nicht über 150 EURO

Zwingend sofort als GWG abzuschreiben, ein besonderes Verzeichnis ist nicht zu führen

Kein Wahlrecht zugunsten Aktivierung

Über 150 EURO und nicht über 1.000 EURO

Aufwand ist in einem für das jeweilige Kalenderjahr zu bildenden Pool einzustellen und auf fünf Jahre linear abzuschreiben

Nutzungsdauer des angeschafften Wirtschaftsgutes ohne Bedeutung

Über 1.000 EURO

Wirtschaftsgut ist zu aktivieren und grundsätzlich auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben

Nutzungsdauer entscheidend

Regelung für nicht unternehmerisch tätige Steuerpflichtige mit Überschusseinkünften aus nichtselbsständige Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung

Anschaffungs-/Herstellungskosten

Steuerliche Behandlung

Besonderheiten

Nicht über 150 EURO

Zwingend sofort als GWG abzuschreiben, ein besonderes Verzeichnis ist nicht zu führen

Kein Wahlrecht zugunsten Aktivierung

Nicht über 410 EURO

In voller Höhe sofort als Werbungskosten abziehbar, ein besonderes Verzeichnis ist nicht zu führen

Wahlrecht bei Wirtschaftsgütern zwischen 150 EURO und 410 EURO zugunsten Einstellung in den für das Kalenderjahr zu bildenden Pool

Über 410 EURO und nicht über 1.000 EURO

Aufwand ist in einem für das jeweilige Kalenderjahr zu bildenden Pool einzustellen und auf fünf Jahre linear abzuschreiben

Nutzungsdauer des angeschafften Wirtschaftsgutes ohne Bedeutung

Über 1.000 EURO

Wirtschaftsgut ist zu aktivieren und grundsätzlich auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben

Nutzungsdauer entscheidend