Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009

I. Wertpapiere und Kapitalerträge im Privatvermögen

Die Bundesregierung hat sich auf eine grundsätzliche Änderung der Besteuerung von Kapitalerträgen geeinigt.

Ab Anfang 2009 sollen die Kapitalerträge aus

  • Zinserträge

  • Investmentfondserträge

  • Dividenden

  • Veräußerungsgewinne von Kapitalvermögen (ohne Immobilien)

mit einem Steuersatz von 25 Prozent zusätzlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abgegolten werden.

Damit die Besteuerung für Steuerpflichtige, die mit einem Steuersatz von weniger als 25 % bei der normalen Besteuerung belastet werden, nicht zu einer Mehrbelastung führt, kann alternativ zur Abgeltungssteuer die bisherige Besteuerungspraxis beibehalten werden.

Zinserträge blieben bis zu 801 Euro (1.602 für Verheiratete) auch nach 2009 steuerfrei.

Kapitalanleger, deren durchschnittlicher persönlicher Steuersatz über 25 Prozent liegt, profitieren von der Abgeltungsteuer. Wer den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlt, muss derzeit von 1000 Euro Zinsen über dem Sparerfreibetrag rund 443 Euro Steuern zahlen. Mit einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent werden es nur noch 263,75 Euro sein.

Die Abgeltungssteuer wird ähnlich der Lohnsteuer direkt an Quelle einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

In der Steuererklärung müssen die Anlagen zu den Kapitalerträgen nicht mehr ausgefüllt werden, was zu einer erheblichen Entlastung führt (ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau).

Die Abgeltungsteuer soll zudem das erst 2009 eingeführt werden und das Halbeinkünfteverfahren ablösen. Derzeit werden nur 50 Prozent der Einkünfte aus Dividenden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Aktionärs/Gesellschafters belegt.

Nach Berücksichtigung der Reduzierung der Unternehmenssteuern bei Kapitalgesellschaften auf 29,83% entstehen bei Ausschüttung (Dividenden) weitere Steuern in Höhe von 26,375% auf den Nettogewinn, so dass im Endergebnis die verwendeten Unternehmensgewinne mit 48,34 % (GwSt-Hebesatz 400% incl. SolZ) belastet sind, was für inländische Gesellschafter und Aktionäre zu einer Steuerminderung von gewerblichen Erträgen zur jetzigen Besteuerung (persönlicher Höchststeuersatz unterstellt) in Höhe von knapp 5,0% führt. Weiteres

Die steuermindernde Berücksichtigung von Werbungskosten in Verbindung mit Kapitalerträgen entfällt. Es entfallen damit die Möglichkeiten Aufwendungen zu den Kapitalerträgen (Werbungskosten) steuermindernd gelten zu machen.

Die Spekulationssteuer auf Veräußerungsgewinne von Kapitalvermögen (Behaltensfrist 1 Jahr), wird abgeschafft. Im Gegenzug sollen alle Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren in die Abgeltungsbesteuerung einbezogen werden.
Eine Übergangsregelung sieht vor, dass nur die Wertpapiergeschäfte in die Abgeltungsbesteuerung einbezogen werden sollen, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden.

Für Aktien, die vor dem 1.1.2009 von Privatpersonen gekauft werden, gilt weiterhin das bisherige Recht. Das bedeutet:

  1. Bei Kauf im Jahre 2008 und Verkauf innerhalb von 12 Monaten im Jahre 2009 ist der Veräußerungsgewinn aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens nur zur Hälfte steuerpflichtig.
  2. Bei Verkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist von 12 Monaten bleibt der Veräußerungsgewinn steuerfrei. Dies gilt zeitlich unbegrenzt .
  3. Dividenden aus solchen Aktien sind allerdings ab 2009 in voller Höhe als Kapitalertrag steuerpflichtig, denn für sie gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht mehr.

Eine Verrechnung von Verluste aus Wertpapiergeschäften wird nur noch mit Gewinnen aus Wertpapiergeschäften zulässig sein.

Altverluste aus Spekulationsgeschäften, die bis Ende 2008 nicht mit privaten Veräußerungsgewinnen (Spekulationsgeschäfte) ausgeglichen werden, dürfen bis zum 31.12.2013 sowohl mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsge-schäften als auch mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet werden.

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