Für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (AG, GmbH), die im Betriebsver-mögen gehalten werden, gelten andere Regeln als für Privatanleger.
Das bisherige Halbeinkünfteverfahren wird ersetzt durch das Teileinkünfteverfahren von 60 %, d. h. 60 % der Dividenden und Veräußerungsgewinne sind steuerpflichtig und 40 % bleiben steuerfrei. Korrespondierend dazu sind Aufwendungen zu 60 % als Betriebsausgaben absetzbar.
Die Erträge aus diesen Beteiligungen (60%) müssen zum individuellen Steuersatz versteuert werden.
Bei Kapitalgesellschaften werden Dividenden und Veräußerungsgewinne von Anteilen an anderen Kapitalgesellschaften im Ergebnis zu 95 % steuerfrei gestellt. Eine Besteuerung ist ja bereits bei der Kapitalgesellschaft, an der die Beteiligung gehalten wird, erfolgt. Nach neuem Recht müssen aber 5% der Erträge als fiktive nicht abziehbare Betriebsausgaben hinzugerechnet werden.
Ab dem 01.01.2009 werden alle Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren in die Besteuerung einbezogen.