Für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (AG, GmbH), die im Betriebsver-mögen gehalten werden, gelten andere Regeln als für Privatanleger:
Das bisherige Halbeinkünfteverfahren wird ersetzt durch das Teileinkünfteverfahren von 60 %, d. h. 60 % der Dividenden und Veräußerungsgewinne sind steuerpflichtig und 40 % bleiben steuerfrei. Korrespondierend dazu sind Aufwendungen zu 60 % als Betriebsausgaben absetzbar.
Die Erträge aus diesen Beteiligungen (60%) müssen zum individuellen Steuersatz versteuert werden.
Bei Kapitalgesellschaften werden Dividenden und Veräußerungsgewinne von Anteilen an anderen Kapitalgesellschaften im Ergebnis zu 95 % steuerfrei gestellt. Eine Besteuerung ist ja bereits bei der Kapitalgesellschaft an der die Beteiligung gehalten wird erfolgt. Nach neuem Recht müssen aber 5% der Erträge als fiktive nicht abziehbare Betriebsausgaben hinzugerechnet werden.
Die Spekulationssteuer auf Veräußerungsgewinne von Kapitalvermögen (Behaltensfrist 1 Jahr), wird ab dem 01.01.2009 abgeschafft. Im Gegenzug sollen alle Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren in die Besteuerung einbezogen werden.