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Honorar

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte.

 - Lohn Ruskin (1819 - 1900) -

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Steuerberaterhonorare sind schon ein lästiges Übel. Wer bezahlt dann auch noch gerne dafür, dass das Finanzamt die geforderten Steuererklärungen bekommt!


Diese Einstellung können wir verstehen und müssen dem dennoch widersprechen.

Sind Sie in der glücklichen Lage, dass es Ihnen egal sein kann, wenn Sie Ihren finanziellen Erfolg oder Vermögen an die Staatskasse verschenken?

Bedenken Sie, dass die Nichtberücksichtigung von steuermindernden Ausgaben oder eine schlechte Gestaltung von Unternehmensprozessen zu Steuern, die genauso hoch oder höher als die eigentlichen Ausgaben waren, führen können. Abgesehen davon, können unerwartete Steuerzahlungen schnell in den wirtschaftlichen Ruin führen.

Umso höher Ihre Steuerbelastung - umso wertvoller ist unsere Beratung.

Honorar

Unserer Honorar richtet sich für Tätigkeiten im Sinne der § 57 Abs. 3 Nrn 2 und 3 StBerG (Steuerberatungsgesetz) nach den Bestimmungen der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) sowie anderenfalls nach § 612 Abs. 2 und § 632 Abs. 2 BGB als die übliche Vergütung.

Zu den Besonderheiten der Abzugsfähigkeit unseres Honorars ab dem 01.01.2006 verweisen wir auf unseren gesonderten Hinweis.

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Was ist Steuerberatung wert?

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