Honorar


Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte.

 - Lohn Ruskin (1819 - 1900) -

_________________________________________________________________

sind schon ein lästiges Übel. Wer bezahlt dann auch noch gerne dafür, dass das Finanzamt die geforderten Steuererklärungen bekommt!


Diese Einstellung können wir verstehen und müssen dem dennoch widersprechen.

Sind Sie in der glücklichen Lage, dass es Ihnen egal sein kann, wenn Sie Ihren finanziellen Erfolg oder Vermögen an die Staatskasse verschenken?

Bedenken Sie, dass die Nichtberücksichtigung von steuermindernden Ausgaben oder eine schlechte Gestaltung von Unternehmensprozessen zu Steuern, die genauso hoch oder höher als die eigentlichen Ausgaben waren, führen können. Abgesehen davon, können unerwartete Steuerzahlungen schnell in den wirtschaftlichen Ruin führen.

_________________________________________________________________

Was ist Steuerberatung wert?

Vorrangig für die Bemessung des Honorars ist der Wert des Interesses.

Dieser Wert bemisst sich nach folgenden Kriterien:

  • Höhe der strittigen oder anzumeldenden Steuer
  • erzielter Umsatz oder Kosten
  • erzielter oder maßgeblicher Erfolg
  • Vermögen

Können diese Werte nicht zur Bemessung herangezogen werden, ist die Zeitgebühr maßgebend.

Die Honorierung unserer Leistungen erfolgt zudem innerhalb des vorgegebenen Gebührenrahmens unter Berücksichtigung des erforderlichen Leistungsumfanges.

Beispiel: Finanzbuchhaltung 2-12/10 bei einem Wert (der höhere Wert aus Umsatz oder Kosten) von 100.000 EUR = 30 bis 180 EUR je Monat. Maßgeblich für die Bemessung des 10tel Satzes sind die Besonderheiten des Einzelfalles.

_________________________________________________________________

Leistung hat seinen Preis

Wir leisten keine Fließbandarbeit. Der erforderliche Leistungsumfang kann sehr unterschiedlich sein und ergibt sich ua. nach folgenden Kriterien:

  • Art des Unternehmens, z.B.
    Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft;
    viele oder wenige Geschäftsvorfälle;
    Umfang der Geschäfte in das oder aus dem Ausland;
  • Organisation des Belegwesens im Unternehmen

Entscheidend ist auch, welchen Auftrag Sie erteilen und welche Erwartungen Sie haben.

  1. Möchten Sie, das wir Ihren Auftrag umfassend unter Berücksichtigung der sehr umfangreichen Gesetzgebung und gerichtlichen Entscheidungen analysieren und bearbeiten?
  2. Möchten Sie, dass wir nach möglichen steuermindernd zu berücksichtigenden Auskünften und Unterlagen recherchieren?
  3. Erwarten Sie, dass bei der Bearbeitung Ihres Steuerfalles Prüfungen auf Plausibilität der überlassenen Unterlagen und Auskünfte erfolgen?

Dass wir unsere Leistungen unter Einbeziehung der vorstehenden Leistungsmodule erfüllen, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Dies ist allerdings nach unseren Erfahrungen im Kollegenkreis durchaus nicht selbstverständlich. Häufig wird nach dem Prinzip gearbeitet: "Erledigt anhand der vorgelegten ungeprüften Unterlagen und den erteilten Auskünften".

  • Reicht es Ihnen, wenn der Steuerberater nur als Filter zur Selektion der überreichten Unterlagen für die Erstellung der Steuererklärung (als Verwalter) fungiert?
  • Möchten Sie die Erfassung der steuerrelevanten Geschäftsvorfälle und Daten selbst mittels der von uns Ihnen zur Bearbeitung überlassenen Erfassungsprogramme vornehmen und benötigen einen Steuerberater nur für die abschließende Fertigstellung des Jahresabschluss und Steuererklärungen?

Genauso unterschiedlich und vielseitig sind die Möglichkeiten der Arbeitsteilung und Wege zum vereinbarten Ziel sein können, so unterschiedlich sind auch die entstehenden Steuerberaterkosten.

Bei gleichem optischem Ergebnis, können die Leistungen des Steuerberaters sehr unterschiedlich sein. Die Honorarrechnung allerdings auch. Welche Honorarhöhe den Leistungen nach berechtigt ist, entzieht sich oft Ihrer Beurteilungsmöglichkeit.

Steuerberatung ist und bleibt eine Leistung auf der Grundlage von Vertrauen.

Beratung kann durchaus auch Geld bringen. Gute Beratung hat seinen berechtigten Preis. Verwaltung ist - dem Honorar nach - günstiger.

Wir sind auf langfristige Zusammenarbeit mit unseren Mandanten ausgerichtet.

Wir halten es für nicht seriös, ohne Kenntnis der vorstehenden Faktoren, Pauschalangebote zu unterbreiten. Eine vertrauenvolle Zusammenarbeit kann dauerhaft nicht erfolgen, wenn die Geschäftspartner unzufrieden sind.

Gerne helfen wir Ihnen umfassend entlastend, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben müssen.

Sie bestimmen, welche Leistungen Sie von uns zu Ihrer Entlastung (finanziell und mental) erhalten möchten. Auch wenn wir in unserem Namen den Begriff Steuerberatung tragen, sind unsere Leistungen dennoch vielseitiger.

_________________________________________________________________

Honorar

Unserer Honorar richtet sich für Tätigkeiten im Sinne der § 57 Abs. 3 Nrn 2 und 3 StBerG (Steuerberatungsgesetz) nach den Bestimmungen der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) sowie anderenfalls nach § 612 Abs. 2 und § 632 Abs. 2 BGB als die übliche Vergütung.

Zu den Besonderheiten der Abzugsfähigkeit unseres Honorars ab dem 01.01.2006 verweisen wir auf unseren gesonderten Hinweis.


In unserer Kanzlei werden gesonderte Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen:

Unsere Leistungen zur laufenden Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung erstellen wir nach Pauschalgebühren entsprechend unseres Leistungskatalogs.

Das Honorar für die laufende Finanzbuchhaltung richtet sich nach dem Jahresumsatz oder dem höherem Kostenaufwand. Der erforderliche Zeitaufwand, die Kompliziertheit und Komplexität der Geschäftsvorfälle ist für die Anwendung des 10telsatzes nach der Gebührenverordung maßgeblich.

Die Zeitgebühr. bemisst sich nach den Stundensätzen der Mitarbeiter/innen. Diese liegen zwischen 50 und 100 Euro, je nach Qualifikation und Berufserfahrung. Der Stundensatz der Berufsträger (Steuerberater, vereidigte Buchprüfer) bewegt sich zwischen 125 und 300 Euro, je nach Kompliziertheit und Komplexität des Mandats und Haftungsrisiko. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.

Die Arbeitszeit jedes Teammitgliedes einschließlich der Berufsträger wird in einem Zeiterfassungsprogramm im ¼ Stundentakt erfasst. Die Abrechnung der Zeitgebühren erfolgt nach Vereinbarung nach diesem Zeittakt. Damit ermöglichen wir eine günstigere Gebühr als nach der StBGebV vorgesehen.

Regelmäßig wiederkehrenden Leistungen wie Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen und Prüfungen der Steuerbescheide erledigen wir nach Vereinbarung zu einem Pauschalpreis.

Auch stimmen wir mit Ihren für bestimmte Leistungen einen Gebührenrahmen ab, damit das für unsere Leistungen zu erwartende Honorar überschaubar bleibt.

Ein Anspruch, der in unserer Kanzlei gehegt wird, ist die Optimierung des Honorar - Nutzen - Verhältnisses im Interesse des Mandanten. Dazu erarbeiten wir von uns aus konkrete Vorschläge, individuell auf das Mandat zugeschnitten (s. a. unter Leistungen, z. B. Finanzbuchhaltung oder Beratung zur Exitenzgründung). Wir schlagen da vor, wo diese im beiderseitigem Nutzen liegt.

Zur weiteren Erläuterung verweisen wir auf die allgemeinen Hinweise der Bundessteuerberaterkammer (downloads).