Die Höhe des Honorars
In unserer Kanzlei werden gesonderte Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen.
Unsere Leistungen zur laufenden Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung erstellen wir nach Pauschalgebühren - soweit möglich - entsprechend unseres Leistungskatalogs.
Das Honorar für die laufende Finanzbuchhaltung richtet sich nach dem Jahresumsatz oder dem höherem Kostenaufwand. Der erforderliche Zeitaufwand, die Kompliziertheit und Komplexität der Geschäftsvorfälle ist für die Anwendung des 10telsatzes nach der Gebührenverordung maßgeblich.
Die Zeitgebühr bemisst sich nach den Stundensätzen der Mitarbeiter/innen. Diese liegen zwischen 50 und 90 Euro, je nach Qualifikation und Berufserfahrung. Der Stundensatz der Berufsträger (Steuerberater, vereidigte Buchprüfer) bewegt sich zwischen 125 und 300 Euro, je nach Kompliziertheit und Komplexität des Mandats und Haftungsrisiko. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.
Die Arbeitszeit jedes Teammitgliedes einschließlich der Berufsträger wird in einem Zeiterfassungsprogramm im ¼ Stundentakt erfasst. Die Abrechnung der Zeitgebühren erfolgt nach Vereinbarung nach diesem Zeittakt. Damit ermöglichen wir eine günstigere Gebühr als nach der StBGebV vorgesehen.
Beispiel:
In der Regel gilt nach der Steuerberatergebührenverordnung eine Zeitgebühr in Höhe von 19 bis 46 EUR je angefangene halbe Stunde. Die Mittelgebühr beträgt demnach 32,50 EUR je angefangene halbe Stunde.
Die Prüfung von zwei Steuerbescheiden wird üblich mit 2 x je angefangene ½ Stunde zu jeweils 32,50 EUR abgerechnet = Summe 65,00 EUR.
Wir rechnen mit 2 x ¼ Stunde zu jeweils 20,00 EUR ab = 40,00 EUR.
Die meisten Tätigkeiten sind innerhalb einer ¼ Stunde zu erledigen, so dass durch die Abrechnung im ¼ Stunden-Takt in der Regel die Kosten ganz erheblich geringer ausfallen, als nach der Berechnung Mittelwert nach der StBGebV).
Regelmäßig wiederkehrenden Leistungen wie Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen und Prüfungen der Steuerbescheide erledigen wir nach Vereinbarung zu einem Pauschalpreis.
Auch stimmen wir mit Ihren für bestimmte Leistungen einen Gebührenrahmen ab, damit das für unsere Leistungen zu erwartende Honorar überschaubar bleibt.
Ein Anspruch, der in unserer Kanzlei gehegt wird, ist die Optimierung des Honorar - Nutzen - Verhältnisses im Interesse des Mandanten.
Zufriedene Mandanten sind unser langfristiges Kapital.