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Rentenbesteuerung ab 2005 Das neue Rentenbesteuerungssystem Die drohende Zweifachbesteuerung der Rentenempfänger und die Bevormundung der Bürger durch den Staat, in welcher Weise sie ihre Altersvorsorge zu gestalten haben, sind die großen Probleme der ab 2005 geltenden, neuen Rentenbesteuerung. Von den neuen Regelungen - eingeführt durch das Alterseinkünftegesetz - sind nicht nur die Neu-Rentner, sondern auch die derzeitigen Rentenbezieher (Bestandsrentner) betroffen.
Anders als bei der Besteuerung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften, ist die Prüfung, ob eine Einkommensteuererklärung zu erstellen ist und ob auf die bezogenen Renten eine Einkommensteuer zu entrichten ist, nicht einfach pauschal festzustellen. Was gilt für Rentner? Anders als bei der Besteuerung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften, ist die Prüfung, ob eine Einkommensteuererklärung zu erstellen ist und ob auf die bezogenen Renten eine Einkommensteuer zu entrichten ist, nicht einfach pauschal festzustellen. Normal-Renter Noch werden hohe Freibeträge gewährt. Deshalb müssen sich Normalrentner keine Sorgen machen. Steuern fallen nur an, wenn die gesamten Einkünfte abzüglich aller Ausgaben wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge oder Werbungskosten über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen. Wie für jeden Steuerpflichtigen beträgt dieser für Ledige 7.664 Euro pro Jahr und für Verheiratete 15.328 Euro. So kann ein allein stehender Rentner, mit 65 Jahren in Rente ging - ohne andere Einkünfte - eine jährliche Rente von rund 15.600 Euro steuerfrei beziehen, ein Ehepaar rund 31.000 Euro. Rentner mit Zusatzeinkommen Oft werden Renten nicht nur aus der gesetzlichen Rentenkasse bezogen. Pensionen, Erträge aus Kapitalvermögen oder aus der Vermietung von Wohnungen oder Gebäuden, Beteiligungen an Gesellschaften usw. können schnell dazu führen, dass durch die neue Rentenbesteuerung Steuerzahlungen fällig werden. Beispiel: Ein Versicherter ist am 1. Januar 2004 mit 65 in Rente gegangen. Er erhält sowohl 2004 als auch 2005 eine monatliche Altersrente in Höhe von konstant 1.000 Euro.
Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass selbst bei konstanten Einkünften die Wahrscheinlichkeit, Steuern zahlen zu müssen, höher ist als zuvor. Das Finanzamt gewährt dem Rentner für Zusatzeinkommen einen Altersentlastungsbetrag von 40 Prozent seiner Nebeneinkünfte, höchstens aber 1.908 Euro im Jahr für Ledige und für Ehepaare 3.816 Euro. Dieser Steuerfreibetrag bleibt all denjenigen lebenslang erhalten, die am 1.Januar 2004 ihr 64. Lebensjahr vollendet hatten und in den Ruhestand gingen. Für alle, die später Rentner werden, gilt nur noch ein abgespeckter Altersentlastungsbetrag. Jedes Jahr fällt dieser etwas geringer aus - bis er 2040 ganz wegfällt. Wichtig: Rentner sind in das Versier der Steuerfahndung geraten. In der Vergangenheit konnte es vorkommen, dass das Finanzamt mangels Kenntnis über die steuerrechtlichen Verhältnisse der "Ruheständler" eine Besteuerung einfach übersehen hat. Das kann jetzt nur noch in äußerst seltenen Fällen vorkommen, denn ab dem 1. April 2005 können die Finanzämter die Kundendaten bei den Banken abfragen. Das heißt, die Finanzbehörde kann erforschen, ob, wo und wann ein Bürger Konten - und Depots eingerichtet hat. Das Abfragen geht ohne richterlichen Beschluss und ohne dass die Betroffenen etwas davon erfahren. Auch die jeweiligen Kreditinstitute werden nicht informiert. Leitet das Finanzamt aus diesen Abfragen die Erkenntnis ab, dass ein begründeter Verdacht besteht, dass nicht alle Einkünfte gegenüber dem Finanzamt erklärt wurden - bei Verdacht auf Steuerhinterziehung - kann die Behörde auch direkte Konteneinsicht nehmen. Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger, berufsständischen Einrichtungen, Pensionskassen und privaten Versicherungen sind verpflichtet, die jeweiligen Rentenbezüge an die Zentrale Zulagenstelle (ZfA) zu melden. Diese leitet die Daten dann automatisch an die jeweiligen Finanzämter weiter. Stellt das Finanzamt fest, dass diverse Vermögensmehrungen steuerrechtlich nicht erfasst wurden bzw. eine Einkommensteuererklärung hierzu gänzlich fehlt, muss mit erheblichen Problemen gerechnet werden. Wir empfehlen: Zur Klärung von Zweifeln,
sollten Sie mit uns dringend Kontakt aufnehmen. Neben dem telefonischen Kontakt erreichen sie uns auch per E-Mail per Web-Kontakt.
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