Die Prüfmethode basiert auf den Physiker Frank Benford Anfang des letzten Jahrhunderts gefundenen und Mathematik abgesicherten Sachverhalt, dass ach für Zahlenwerke in Unternehmen unter bestimmen Voraussetzungen bei Betrachtung der Anfangsziffern in Zahlenfeldern die Ziffer 1 mit 30,10% häufiger auftaucht als die Ziffer 2 (17,60%, die Ziffer 2 wiederum häufiger auftaucht als die Ziffer 3 (12,49%) usw.
Eine Abweichung von den nach Benford benannten Gesetz kann unter Berücksichtigung des Kontextes und des Datenvolumens als Indiz für eine Manipulation an dem geprüften Zahlenwerk gewertet werden. Der Prüfer ist demnach bei Abweichungen von den vorgegebenen Prüfziffern berechtigt die Buchhaltung als nicht ordnungsgemäß zu verwerfen. Ergänzend führen diese Feststellungen zur Einleitung eines steuerrechtlichen Strafverfahren.