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Das Bundeskabinett hat am 25. April 2006 das "Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft" beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 07.07.2006 zugestimmt. Das Gesetz enthält eine Reihe konkreter Maßnahmen zum Bürokratie-Abbau. (Auszug)
Konkrete Maßnahmen zum Bürokratie-Abbau
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Die steuerliche Buchführungspflichtgrenze nach § 141 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung wird von 350.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben. Damit sollen rund 150.000 Unternehmen von umfänglichen Buchführungspflichten befreit werden.
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Als Kleinbetragsrechnungen im Sinne von § 33 Satz 1 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung gelten ab 1. Januar 2007 Rechnungen mit einem Gesamtbetrag bis zu 150 Euro (bisher 100 Euro).
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In der Statistik des Produzierenden Gewerbes werden nur noch Unternehmen mit mindestens 50 statt bisher 20 Beschäftigten erfasst. Damit werden nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie 25.000 von bisher 48.000 Unternehmen nur noch einmal jährlich befragt.
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Die vierteljährliche Produktionserhebung im Fertigteilbau wird gestrichen.
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Die Gehalts- und Lohnstrukturerhebung wird für 2007 ausgesetzt.
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Auf die statistische Auswertung der Gewerbeummeldungen soll künftig verzichtet werden.
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Die monatliche Erhebung der Baufertigstellungen nach dem Hochbaustatistikgesetz wird durch eine jährliche Erhebung ersetzt.
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Die Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten wird auf Unternehmen reduziert, die mindestens 10 (bisher 5) mit Personendatenverarbeitung betraute Mitarbeiter beschäftigen.
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Es werden die Voraussetzungen geschaffen, dass auch Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater externe Datenschutzbeauftragte bestellen können.
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Die Verpflichtung zur Vorsteuerberichtigung für Bestandteile und sonstige Leistungen, die an einem Wirtschaftsgut ausgeführt wurden, auf solche Berichtigungsobjekte, die an dem Wirtschaftsgut zu einer im Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse noch nicht vollständig verbrauchten Werterhöhung geführt haben, wird eingeschränkt (Änderung des § 15a Abs. 3 UStG)
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Ebenfalls eingeschränkt, wird die Verpflichtung zur Vorsteuerberichtigung auf solche sonstigen Leistungen, für die handelsrechtlich ein Aktivierungsgebot oder -wahlrecht besteht (Änderung des § 15a Abs. 4 UStG).
Mittelfristig geplante weitere Änderungen
Unternehmensgründung:
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Durch eine Novellierung des GmbH-Gesetzes, die Reform des deutschen Genossenschaftsrechts anlässlich der Einführung der Europäischen Genossenschaft, und das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) sollen Unternehmensgründungen wesentlich erleichtert und beschleunigt, die rechtlichen Rahmenbedingungen für KMU vereinfacht, die Durchsetzung von Gläubigeransprüchen erleichtert und die Bekanntmachungs- und Informationskosten der Wirtschaft gesenkt werden.
Steuern:
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Die geltende Umsatzgrenze für die so genannte "Ist-Besteuerung" bei der Umsatzsteuer in den alten Bundesländern wird ab 1. Juli 2006 auf 250.000 Euro angehoben (Verdopplung). Geregelt ist dies im "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung", dessen Verkündung unmittelbar bevorsteht.
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Die Geltung der besonderen Umsatzgrenze in Höhe von 500.000 Euro in den neuen Bundesländern wird bis 31. Dezember 2009 verlängert (Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung).
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Die Bauabzugssteuer soll eventuell abgeschafft werden. Dazu will das Bundesfinanzministerium zunächst den Steuerabzug bei Bauleistungen durch ein Gutachten bewerten lassen und anhand des Ergebnisses entscheiden.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) will kurzfristig prüfen, ob der Lohnsteuerjahresausgleich des Arbeitgebers nach § 42b EStG abgeschafft werden kann.
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Der gesetzliche Anspruch auf Erteilung verbindlicher steuerrechtlicher Auskünfte soll ausdrücklich geregelt werden (§ 89 Abs. 2 Abgabenordnung neu). Dies soll im Rahmen der Umsetzung der Föderalismusreform geschehen.
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Unternehmen sollen künftig nur noch geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert von mehr als 100 Euro (bisher 60 Euro) im Bestandsverzeichnis nachweisen müssen.
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Das BMF wird die Verwendung des Formulars für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach Umsetzung der geplanten Unternehmenssteuerreform evaluieren.
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Das BMF wird die Modernisierung des Lohn- und Einkommensteuerverfahrens weiter vorantreiben. Durch den Ausbau der elektronischen Kommunikation sollen die bisherigen papiergebundenen Verfahrensabläufe weitgehend entbehrlich werden.
Sozialversicherung:
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird die Wirksamkeit der Generalunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge der Nachunternehmen im Baugewerbe im Herbst 2006 mit den Sozialpartnern erörtern und prüfen, ob eine Abschaffung möglich ist.
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Das BMAS erhält den Prüfauftrag, eine Vereinheitlichung der Verdienstbescheinigungen und der Entgeltbegriffe anzustreben, die den Sozialleistungen zu Grunde liegen. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Erstellung einer Vorausbescheinigung
Weiteres:
Gesetzentwurf
Gutachten des Institutes für Mittelstandforschung
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