Finanzbuchhaltung

Kanzlei-Aussen-Service

  • Sie sortieren die Belege nach unseren Vorgaben,

  • Sie überlassen uns Ihre Belege und Bankbewegungsdaten in Ihrem Unternehmen,

  • soweit erforderlich schaffen wir edv-Schnittstellen zur Übernahme z.B. der Warenwirtschaftsdaten in die Finanzbuchhaltung,
  • wir überprüfen die Unterlagen und Belege auf Umsatzsteuer und Vollständigkeit in Ihrem Unternehmen,

  • wir kontieren und erfassen die Geschäftsvorfälle in Ihrem Unternehmen,

  • wir stimmen mit Ihnen noch zu klärende Sachverhalte direkt ab, damit Ihnen keine Nachteile entstehen,

  • wir senden die Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt,

  • wir werten in Ihrem Unternehmen aus und erstellen die gewünschten Auswertungen, und erstellen die gesetzlich geforderten Anmeldungen,

zurück