Finanzbuchhaltung

Mandanten Selbstbucher-online

- Buchhaltungskenntnisse erforderlich -

  • Sie oder Ihre Mitarbeiter/innen verfügen über ausreichende Kenntnisse der Finanzbuchhaltung (Datev),

  • Sie erledigen alle notwendigen Arbeiten zur Buchhaltung,

  • Sie buchen online direkt von Ihrem Arbeitplatz aus in unserer Kanzlei unter Verwendung unserer Software,

  • Sie übernehmen die notwendige Daten aus Ihren lokalen Programmen (Rechungserstellung/Lagerbuchhaltung, Warenwirtschaftsystem etc.) in die Finanzbuchhaltung,

  • Sie werten in Ihrem Unternehmen aus,

  • Wir erledigen Update-Service, Datensicherung und elektronische Archivierung,

  • Wir erbringen auf Basis der so laufend aktuellen Daten weitere Kanzleileistungen.