Die Auffassungen der Länder zum Besteuerungsrecht sind häufig nicht abgestimmt und widersprüchlich.
Alles ist möglich.
Beispiel:
Ein Mitarbeiter geht vorzeitig, gegen Abfindung, zahlbar im nächsten Jahr, in den Ruhestand und zieht es vor, die überwiegende Zeit in sein Haus auf Mallorca zu verbringen und meldet sich in Deutschland ab. Die Finanzen sind gesichert, denn er bekommt bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters Vergütungen aus einer Altersteilzeitregelung. Er freut sich, jetzt endlich keine Steuererklärung mehr abgegeben zu müssen.
Sie müssen dennoch von den Vergütungen Lohnsteuer einbehalten, auch wenn Sie keine Lohnsteuerkarte mehr vorgelegt bekommen.
Schützen Sie sich vor Haftungsansprüchen.
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