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Steuern
"Steuern und Abgaben entstehen nicht nur auf Einkommen und Erträge. Steuern entstehen auch durch Handlungen und wenn die Vorgaben der Gesetzgebung nicht genau eingehalten werden."
Die Rechtslage verändert sich täglich!
Nur eine vorausschauende und insbesondere zukunftsorientierte Steuerberatung kann heutzutage Unternehmensentscheidungen erfolgreich begleiten.
Entscheidungen der Führungsebene eines Unternehmens, ohne die Begleitung einer qualifizierten und zukunftsorientierten steuerrechtlichen Beratung, sind inzwischen undenkbar.
Jede Bundesregierung, welcher Farbzusammenstellung auch immer, fühlt sich anscheinend verpflichtet, ihren Anteil zu einer weiteren Verkomplizierung des Steuerrechts erbringen zu müssen.
Steuergesetze - und nicht nur Steuergesetze - werden heute politisch motiviert der Öffentlichkeit medienwirksam ohne Hinweis auf das Kleingedruckte verkün-det. Details werden oft in Nebenbestimmungen und Verordnungen geregelt, die nicht publikumswirksam aus der Presse zu entnehmen sind. Bis zum Inkraft-treten der Gesetztesänderungen hat der Gesetzgeber die eine oder andere Vor-schrift nochmals modifiziert oder vielleicht ganz gestrichen, oder durch die Gerichte wird die Gesetzesanwendung auch rückwirkend für unzulässig oder zulässig erklärt. Viele höchstrichterliche Entscheidungen zugunsten des Steuer-pflichtigen werden durch die Finanzverwaltung für "nichtanwendbar" erklärt. Oft ergibt sich die Unzulässigkeit erst nach gerichtlicher Entscheidung des Euro-päischen Gerichtshofes.
Die zuständigen Sachbearbeiter der Behörden handeln in der Regel nicht im Interesse des Bürgers, sondern nach den Vorgaben der Aufsichtsbehörde. Persönliche Motive und Unkenntnis der Rechtslage führen häufig zu existenz-bedrohenden Aktionen und Entscheidungen durch alimentierte Staatsbediens-tete.
Verfahren zur Durchsetzung gesetzlicher Ansprüche mit den Finanzbehörden dauern häufig mehrere Jahre. Nichtwissen oder Nichtverstehen der Rechtslage wird gnadenlos zur Erzielung von Mehreinnahmen durch die Finanzverwaltung ausgenutzt.
Die Wirkung der Steuerbelastung beträgt unter Einbeziehung von Umsatzsteuer in der Regel zwischen 42 % und 61 % der maßgeblichen Erträge oder Aufwen-dungen im Unternehmensbereich.
Neben der eigentlichen Belastung durch Steuern, entstehen durch die Verwal-tungsbehörden erzwungene Mehraufwendungen in Form von Zuschlägen, Zinsen und nicht zu ersetzenden Kosten aus Steuer- und Rechtsberatung.
Die Planung der Finanzverwaltung sieht vor, dass eine amtsinterne genaue Prüfung der Steuererklärungen vernachlässigt werden kann, aber die Prüfung der Unternehmen durch Betriebsprüfungen wesentlich verstärkt wird. Unvoll-ständige und falsche Angaben in den Steuererklärungen sollen restriktiv geahn-det werden.
Stellen Sie sich auf die Prüfung Ihres Unternehmens ein. Eine oberflächliche Handhabung der behördlichen Auflagen und Gesetze wird erhebliche vermeid-bare Kosten verursachen.
Die rechtzeitige Beanspruchung unserer Leistungen wird bereits unter diesem Aspekt für Sie in der Regel günstiger wirken als unbedachtes "Draufloshandeln".
Vorbeugen ist besser als Nachzahlen!
Steuern sind vermeidbar!
Kirchensteuer, wenn sie aus der Kirche austreten,
Tabaksteuer, wenn Sie auf das Rauchen verzichten,
Kraftfahrzeugsteuer, wenn sie kein Kraftfahrzeug anmelden,
Alkoholsteuer, wenn Sie das Trinken drangeben,
oder wenn Sie unsere Beratungsempfehlungen beachten.
Fragen Sie uns!
Wir beraten individuell!
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