Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden:
| Steuerart |
Fälligkeit |
Ende der Schonfrist bei Zahlung durch |
| Überweisung |
Scheck² |
| Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag3 |
13.05.2008 |
16.05.2008 |
09.05.2008 |
| Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag |
Ab dem 1.1.2005 ist die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit der erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. |
| Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
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| Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag |
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| Umsatzsteuer |
13.05.2008 |
16.05.2008 |
09.05.2008 |
| Umsatzsteuer-1/11 VZ |
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| Gewerbesteuer |
15.05.2008 |
19.05.2008 |
09.05.2008 |
| Grundsteuer |
15.05.2008 |
19.05.2008 |
09.05.2008 |
| Sozialversicherung |
28.05.2008 |
entfällt |
entfällt |
| 1 |
Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats auf elektronischem Weg abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Um die Frist zu wahren, sollte die Überweisung so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamtes am Fälligkeitstag erfolgt. Wir empfehlen Lastschrifteinzugsermächtigung. |
| 2 |
Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden.
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| 3 |
Für den abgelaufenen Monat. |
| 4 |
Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Fristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr. |
| 5 |
Ab 2006 sind die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Zur Vermeidung von Säumniszuschlägen bietet sich die Zahlung im Lastschriftverfahren an. Die Krankenkassen möchten die Beitragsnachweise monatlich bereits eine Woche vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin elektronisch übermittelt haben. Dies sollte mit den einzelnen Krankenkassen abgestimmt werden. Wird die Lohnbuchführung nicht im eigenen Unternehmen, sondern durch extern Beauftragte erledigt, muss deshalb beachtet werden, dass die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 10 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Fälligkeitstermin auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.
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