Die wichtigsten Neuregelungen ab dem 01.01.2010 sind nachfolgend zusammengestellt:
- Zum 1.1.2010 sollen der Kinderfreibetrag auf 7.008 EUR (bis dato 6.024 EUR) und das Kindergeld um je 20 EUR erhöht werden.
- Ab dem 1.1.2010 soll für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % gelten. Die Ermäßigung soll sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen umfassen.
- Bei Kapitalgesellschaften konnten Verlustvorträge nach der Unternehmensteuerreform 2008 nicht mehr genutzt werden, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren mehr als 50 % des Anteilsbesitzes auf einen Erwerber übergehen (quotaler Untergang bei über 25 bis 50 %). Um diese Abzugsbeschränkung zu entschärfen, wurde eine Sanierungsklausel eingebaut, wonach Verluste bei Anteilsübereignungen nach dem 31.12.2007 und vor dem 1.1.2010 erhalten bleiben, wenn das Unternehmen qualifiziert saniert wird. Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums sieht eine unbeschränkte Fortführung der Sanierungsklausel über 2009 hinaus vor.
- Durch die Unternehmensteuerreform 2008 wurde eine Zinsschranke eingeführt, die bewirkt, dass betriebliche Zinsaufwendungen nicht mehr unbeschränkt als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Eingefügt wurde aber auch eine Freigrenze: Beträgt der Saldo aus Zinsaufwendungen und Zinserträgen weniger als 1 Mio. EUR (durch das Bürgerentlastungsgesetz rückwirkend für die Veranlagungszeiträume 2008 und 2009 auf 3 Mio. EUR erhöht) greift die Zinsschranke nicht. Die zeitliche Beschränkung soll nunmehr aufgehoben werden, sodass die Freigrenze dauerhaft bei 3 Mio. EUR bleibt.
- Die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen für Immobilienmieten sollen von 65 % auf 50 % reduziert werden.
- Einführung eines Wahlrechts für geringwertige Wirtschaftsgüter, wonach entweder die Sofortabschreibung bis 410 EUR oder die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 EUR und 1.000 EUR möglich ist.
- Bei der Erbschaftsteuer sind folgende Erleichterungen vorgesehen:
Der Steuersatz der Steuerklasse II (gilt insbesondere für Geschwister und Geschwisterkinder) soll bei Zuwendungen ab 2010 auf einen neuen Steuertarif von 15 % bis 43 % (bisher 30 % oder - bei hohen Erbschaften - 50 %) gesenkt werden.
Vergünstigungen für die Unternehmensnachfolge: Die Zeiträume, innerhalb derer das Unternehmen weitergeführt werden muss, sollen von sieben bzw. zehn Jahren auf fünf bzw. sieben Jahre verkürzt und die erforderlichen Lohnsummen jeweils abgesenkt werden. Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern müssen die Lohnsummenregeln nicht anwenden. Bisher liegt die Grenze bei 10 Mitarbeitern.
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